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Einkuenfte aus selbststaendiger arbeit

Was sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind eine von sieben Einkunftsarten, die das deutsche Steuerrecht im Einkommensteuergesetz (EStG) definiert. Sie umfassen in erster Linie die Einnahmen, die natürliche Personen aus sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten erzielen, aber auch aus bestimmten anderen selbstständig ausgeübten Berufen oder Tätigkeiten. Diese Einkünfte zählen zu den Gewinneinkünften, was bedeutet, dass der steuerbare Betrag durch Abzug von Betriebsausgaben von den Umsatz-Einnahmen ermittelt wird, um den Gewinn oder Verlust zu bestimmen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist primär § 18 EStG.

Geschichte8 und Ursprung

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Einkunftsarten im deutschen Steuerrecht, einschließlich der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, hat historische Wurzeln. Das preußische Einkommensteuergesetz von 1891, ein Vorläufer des heutigen EStG, legte bereits den Grundstein für eine Differenzierung von Einkünften. Die spezifische Ausgestaltung der "freien Berufe" als eigene Einkunftsart, losgelöst von gewerblichen Einkünften, spiegelt die Tradition wider, intellektuelle und künstlerische Tätigkeiten gesondert zu behandeln. Diese Unterscheidung ist bis heute im § 18 EStG verankert und wurde über die Jahre hinweg durch Rechtsprechung und BMF-Schreiben präzisiert, insbesondere in Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten, die der Gewerbesteuer unterliegen.

Kernaspekte

  • Einkünft7e aus selbstständiger Arbeit umfassen hauptsächlich Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten, sogenannten Katalogberufen und ähnlichen Berufen, sowie bestimmte andere selbstständige Tätigkeiten.
  • Die Ermittlung des steuerbaren Einkommens erfolgt in der Regel durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, es sei denn, es besteht eine freiwillige Buchhaltung und Bilanzierungspflicht.
  • Charakteristisch für die selbstständige Arbeit ist die persönliche, fachlich eigenverantwortliche Leistung, oft ohne erheblichen Kapitaleinsatz.
  • Im Gegensatz zu gewerblichen Einkünften unterliegen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in der Regel nicht der Gewerbesteuer.
  • Solo-Selbstständige machen einen erheblichen Anteil der selbstständig Erwerbstätigen in Deutschland aus.

Berechnung des Einkommens

Die Einkünfte au6s selbstständiger Arbeit werden als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Die grundlegende Formel lautet:

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Betriebseinnahmen umfassen alle Einnahmen, die durch die selbstständige Tätigkeit erzielt werden, z.B. Honorare, Verkaufserlöse von Produkten oder Dienstleistungen. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch die selbstständige Tätigkeit veranlasst sind, wie beispielsweise Büromiete, Materialkosten, Fortbildungskosten oder Reisekosten. Für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten können auch pauschale Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben nicht nachgewiesen werden.

Interpretation der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Die Höhe der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ist entscheidend für die Bemessung der persönlichen Einkommensteuer und spielt auch eine Rolle für die Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung (sofern beitragspflichtig). Positive Einkünfte bedeuten einen Gewinn, der der Besteuerung unterliegt; negative Einkünfte stellen einen Verlust dar, der unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Einkünften verrechnet oder in spätere Veranlagungszeiträume vorgetragen werden kann. Die Interpretation der Einkünfte hängt auch stark von der jeweiligen Branche und den individuellen Investitionen ab. Ein hoher Umsatz bei gleichzeitig hohen Betriebsausgaben kann zu geringen Einkünften führen, während eine geringere Geschäftstätigkeit mit niedrigen Kosten dennoch substanzielle Einkünfte generieren kann.

Hypothetisches Beispiel

Angenommen, eine freiberufliche Grafikerin, Sarah, erzielt im Steuerjahr 2024 folgende Einnahmen und Ausgaben:

  • Betriebseinnahmen: 60.000 € (für Designprojekte, Beratungen etc.)
  • Betriebsausgaben:
    • Büromiete: 12.000 €
    • Softwarelizenzen: 2.000 €
    • Fortbildung: 1.000 €
    • Materialkosten: 500 €
    • Reisekosten zu Kunden: 500 €
    • Sonstige Betriebsausgaben: 4.000 €

Zur Ermittlung ihrer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit subtrahiert Sarah die gesamten Betriebsausgaben von ihren Betriebseinnahmen:

Gesamte Betriebsausgaben = 12.000 € + 2.000 € + 1.000 € + 500 € + 500 € + 4.000 € = 20.000 €

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = 60.000 € (Betriebseinnahmen) - 20.000 € (Betriebsausgaben) = 40.000 €

Sarahs steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für das Jahr 2024 betragen 40.000 €. Dieser Betrag wird dann als Grundlage für ihre Steuererklärung herangezogen.

Praktische Anwendungen

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind zentral für die Besteuerung von Freiberuflern und anderen selbstständig Tätigen in Deutschland. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer und sind relevant für die Ermittlung von Steuerlasten. Freiberufler müssen diese Einkünfte in der "Anlage S" ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren. Diese Einkunftsart beeinflusst auch die individuelle Vorsorgeplanung, da selbstständig Erwerbstätige in vielen Fällen nicht automatisch in der5 gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge sorgen müssen. Die Statistik über selbstständige Erwerbstätigkeit liefert zudem wichtige Daten für wirtschaftliche und sozialpolitische Entscheidungen.

Einsch4ränkungen und Kritik

Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus selbstständiger Arbeit und Einkünften aus Gewerbebetrieb kann in der Praxis komplex sein und führt oft zu Unsicherheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kriterien, insbesondere die "leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit" bei der Mithilfe von Personal oder die Einordnung von "ähnlichen Berufen" zu den Katalogberufen des § 18 EStG, sind nicht immer eindeutig. Dies kann zu Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall zu einer nachträglichen Umqualifizierung von Einkünften führen, was erhebliche Steuernachzahlungen (insbesondere Gewerbesteuer) zur Folge haben kann. Auch die Sozialversicherungspflicht für Selbstständige, die nicht zu den klassischen Freiberuflern gehören oder scheinselbstständig sein könnten, ist ein häufiger Streitpunkt.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vs. Gewerbeeinkünfte

Die Unterscheidung zwischen Einkünften aus selbstständiger Arbeit und Gewerbeeinkünften ist im deutschen Steuerrecht von großer Bedeutung, da sie weitreichende Konsequenzen für die Besteuerung hat.

MerkmalEinkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)Gewerbeeinkünfte (Gewerbetreibende)
Rechtsgrundlage§ 18 Einkommensteuergesetz (EStG)§ 15 EStG
TätigkeitstypÜberwiegend intellektuell-schöpferische, wissenschaftliche, künstlerische oder unterrichtende Tätigkeit; Katalogberufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) oder ähnliche Berufe. Persönliche, eigenverantwortliche Leistung steht im Vordergrund.Jede nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die keine Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder Vermögensverwaltung ist. Kapital- und kaufmännischer Einsatz steht im Vordergrund.
GewerbesteuerIn der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.Grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
BuchführungspflichtGewinnermittlung meist durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), keine Buchhaltungspflicht nach Handelsrecht.Ab bestimmtem Umsatz und Gewinn besteht handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
KammerzugehörigkeitOft Mitgliedschaft in berufsständischen Kammern (z.B. Ärztekammer, Anwaltskammer).Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Die Verwechslung oder unklare Abgrenzung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, insbesondere durch die nachträgliche Heranziehung zur Gewerbesteuer.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wer erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen hauptsächlich Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Journalisten, Künstler, Steuerberater) sowie Personen, die bestimmte andere selbstständige Tätigkeiten ausüben, wie etwa Testamentsvollstrecker oder Aufsichtsratsmitglieder. Der entscheidende Punkt ist, dass die Tätigkeit persönlich, eigenverantwortlich und fachlich qualifiziert ausgeübt wird.

Wie werden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit steuerlich behandelt?

Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Betrag wird ermittelt, indem von den Einnahmen alle abzugsfähigen Betriebsausgaben abgezogen werden. In der Regel wird dieser Gewinn mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt und in der jährlichen Steuererklärung in der "Anlage S" angegeben.

Muss ich als Selbstständiger Gewerbesteuer zahlen?

Nein, in der Regel nicht. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind von der Gewerbesteuer befreit, was einen wesentlichen Unterschied zu gewerblichen Einkünften darstellt. Es ist jedoch wichtig, die genaue Abgrenzung zu prüfen, da eine fehlerhafte Einordnung zu Steuernachforderungen führen kann.

Welche Sozialversicherungen sind für Selbstständige verpflichtend?

Selbstständige sind in Deutschland grundsätzlich nicht in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert. Für die Kranken- und Pflegeversicherung besteht eine Pflicht, wobei zwischen gesetzlicher und privater Versicherung gewählt werden kann. In der Rentenversicherung sind viele Selbstständige (außer bestimmten Berufsgruppen) nicht pflichtversichert und müssen eigenverantwortlich vorsorgen. Die Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind für die meisten Selbstständigen freiwillig.

Was ist der Unterschied zwischen Einkünften aus selbstständiger Arbeit und Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind solche, die aus einem Arbeitsverhältnis als Angestellter erzielt werden,1 bei dem man weisungsgebunden ist. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hingegen entstehen aus einer Tätigkeit, die eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausgeübt wird.

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